Neben der Auswahl einer geeigneten Probenmatrix für die jeweilige Fragestellung sind auch die richtige Probennahme, eine ausreichende Probenmenge sowie eine richtige Behandlung der Probe bis zum Eingang in das untersuchende Labor – insgesamt also die sog. präanalytischen Faktoren – für Analysenerfolg und Aussagekraft der Befunde äußerst wichtig.

Einmal gemachte Fehler bezüglich der Probennahme, -menge bzw. –behandlung sind ggf. von uns nicht mehr zu kompensieren, und können schlimmstenfalls in einer verminderten oder aufgehobenen (juristischen) Verwertbarkeit der erhobenen Befunde resultieren.

Für einen optimalen Analysenerfolg sind wir daher auf die Mitwirkung unserer Auftraggeber angewiesen:

Kontaminationen bei der Probennahme müssen sicher ausgeschossen werden, um verfälschte Befunde zu vermeiden. So kann z.B. die Verwendung eines alkoholhaltigen Desinfektionsmittels bei Probennahmen für eine spätere Blutalkoholuntersuchung zu falsch-positiven Resultaten führen, die Entnahme von Blutproben aus einem liegenden Infusionszugang kann dagegen eine resultierende Verdünnung der asservierten Probe und somit falsch-negative Resultate zu Folge haben.

Um eine mögliche Probenverfälschung (z.B. durch Verdünnen oder Ersetzen mit Fremdurin, anderen Fremdflüssigkeiten o. ä.) sicher auszuschließen, muss eine Abgabe von Urinproben eng überwacht werden.

Neben Kontamination und Verfälschungen kann jedoch auch die individuelle Stabilität der nachzuweisenden Substanzen die Aussagekraft von Analysen beeinträchtigen. Einige Substanzen werden nicht nur im Körper (von spezifischen Leberenzymen) sondern auch in einer einmal entnommenen Blutprobe abgebaut. Für forensisch-toxikologische Analysen einer Blutprobe sollte daher zumindest eine Probe mittels eines Entnahmesystems sichergestellt werden, bei dem Natriumfluorid (NaF) vorgelegt ist. Dadurch wird der in-vitro-Zersetzung mancher Fremdstoffe (z.B. Kokain oder Flunitrazepam) durch Esterasen entgegen- gewirkt, und falsch-negativen Befunden vorgebeugt.

Aber auch eine artefaktische Neubildung von Substanzen innerhalb einer asservierten Blut- bzw. Urinprobe ist möglich, Alkohol und das mögliche K.O.-Mittel GHB können so z.B. im Rahmen einer langen bzw. unsachgemäßen Lagerung gebildet werden. Um falsch-positive Resultate zu vermeiden, sollte eine einmal asservierte Probe daher kühl gelagert und schnellstmöglich (d.h. innerhalb max. weniger Tage) in ein sachkundiges, forensisches Labor überführt werden.

Auf diese Weise sind auch analytische Probleme, welche durch z.B. notwendige Mehrfach-/Wiederholbestimmungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer der Proben führen können, vermeidbar.

Über die bereits genannten Faktoren hinaus ist generell auf die Asservierung einer ausreichenden Probenmenge für optimale Analysenergebnisse zu achten, ansonsten können sowohl gravierende methodische Einschränkungen (z.B. Unterschreitung der Nachweis-/Bestimmungsgrenze durch Einsatz von Teilvolumina, notwendiger Verzicht auf einzelne Untersuchungen) als auch juristische Probleme bei der Verwertung der Ergebnisse (z.B. fehlende Mehrfachbestimmung, unmögliche Nachuntersuchungen) die Folge sein.

Die folgende Tabelle fasst die grundlegenden Hinweise noch einmal kurz zusammen, bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des hiesigen Labors gerne zur Verfügung.

Dr. rer. nat.
U. Küpper

Leitung Forensische Toxikologie

 ProbennahmeProbenmengeLagerung und TransportDokumentation
Blutkeine alkoholische Desinfektion (BAK-Bestimmung)möglichst nicht durch liegenden Infusionszugang (Verdünnungs-gefahr)für BAK: mind. 5 ml Blut (in Monovette ohne Zusätze), bei Nachtrunk: 2. Entnahme nach ~30 min   für toxikologische Untersuchungen: zusätzlich (!) eine Monovette ohne Zusätze (Serum) sowie eine Monovette mit NaF (Plasma)gekühlt (NICHT einfrieren! Hämolyse!) möglichst innerhalb von 2-3 Tagen ins Labor      alternativ: abseren, Serum/Plasma tieffrieren   Probentransport möglichst gekühlt  Vorfallszeit,Abnahmezeit,Anamnese   ggf. zusätzlich: KonsumangabenErgebnis von Urin-/Speichelvortestsweitere Infos   (für PP’s heisst das: Protokoll u. Antrag„Torkelbogen“ärztlicher BerichtSachverhalt)
Urinunter Aufsicht (sonst ggf. Verfälschungs-gefahr)  mind. 10 ml für toxikologische Untersuchungen  gekühlt möglichst innerhalb von 2-3 Tagen ins Labor      alternativ: tieffrieren (ohne Vorbehandlung)   Probentransport möglichst gekühltVorfallszeit,Abnahmezeit,Anamnese   ggf. zusätzlich: KonsumangabenErgebnis von Urin-/Speichelvortestsweitere Infos
HaareHaare fest bündelndirekt an der Kopfhaut abschneidenbleistiftdickes BündelHaarbündel fixieren (z.B. auf Probenblatt „Haarproben“, s. Informationen zu Haarprobennahme)   Lagerung und Transport trocken und lichtgeschützt bei Raum-temperaturVorfallszeit,Abnahmezeit,Kennzeichnung von kopfnaher Schnittstelle vs. HaarspitzenAnamnese   ggf. zusätzlich: KonsumangabenErgebnis von Urin-/Speichelvortestsweitere Infos