Im Institut für Rechtsmedizin werden alle Abstammungsgutachten nach dem neuesten Stand der Technik von anerkannten Sachverständigen für Abstammungsbegutachten erstellt.

Das Institut für Rechtsmedizin erstellt Abstammungsgutachten für Amtsgerichte in ganz Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus sind wir für Privatpersonen, auch im Rahmen von Familienzusammenführungen, tätig.

Termine

nächste Termine für Probenabnahmen im Eingangsgebäude des Uniklinikums (Hufelandstr. 55):
Dienstag, der 09.04.2024

Dienstag, der 07.05.2024

Dienstag, der 11.06.2024

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Email, wenn Sie einen Termin haben möchten.

Darüber hinaus können flexibel Termine an unserem Standort an der Ruhrlandklinik ebenfalls telefonisch oder per Email vereinbart werden.

Methodik

Standardmäßig werden Abstammungsgutachten in unserem Institut anhand von Mundschleimhautproben / Speichelproben erstellt, die gefahrlos und schmerzlos abgenommen werden können, auch schon bei ganz kleinen Kindern / Neugeborenen.
Die Analyse von diversen autosomalen, X- und Y-chromosomalen short tandem repeats (STRs), sowie von Insertions-/Deletionsmarkern oder autosomalen single nucleotide polymorphisms (SNPs) ist im Institut etabliert und kann je nach Fragestellung zur Abstammungsbegutachtung eingesetzt werden.
Standardmäßig werden 20 – 24 dieser variablen DNA-Regionen von den Autosomen mit Hilfe der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und anschließender Kapillargelelektrophorese analysiert. Da jeder Mensch die Hälfte seiner DNA von seiner Mutter und die andere Hälfte von seinem Vater geerbt hat, ist auf diese Weise eine Aussage zur biologischen Mutterschaft oder Vaterschaft, aber auch zu anderen Verwandtschaftsverhältnissen möglich.
Selbstverständlich werden alle Gutachten unter Beachtung der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG des Robert-Koch-Instituts vom 26.07.2012 und den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DGVO) erstattet.

Die Abteilung für Forensische Genetik ist für die Abstammungsbegutachtung gemäß ISO/IEC 17025:2018 durch die Dakks (Deutsche Akkreditierungstelle) akkreditiert. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde (Link) aufgeführten Prüfverfahren. Eine aktuelle Liste der angebotenen Prüfverfahren im (flexiblen) Akkreditierungsbereich finden sie hier (Link auf Methodentabelle).

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!

Prof. Dr. rer. nat.
Micaela Poetsch

Sachverständige für Abstammungsbegutachtung Fachabstammungsgutachter DGAB

Tel: 0201 723 3623
oder
Tel: 0201 723 3600

Das Institut für Rechtsmedizin befindet sich während der Bauphase des Neubaus in einem Interimsgebäude an der Ruhrlandklinik, Tüschener Weg 40, 45239 Essen.