Alle unter „Analytik und Begutachtung“ genannten Untersuchungen können sowohl an Probenmaterial von Leichen als auch von Lebenden durchgeführt werden.

Neben Körperflüssigkeiten bzw. Körpergeweben können ggf. auch andere Asservate zur Untersuchung gelangen (Nahrungsmittelproben etc.).

Probenaufbewahrungsfristen

Blutalkoholproben sowie Proben für eine forensisch-toxikologische Untersuchung werden von uns zwei Jahre lang sachgerecht gelagert. Während dieser Zeit stehen sie für Nachuntersuchungen, Folgeuntersuchungen o.ä. zur Verfügung. Nach dieser Aufbewahrungsfrist werden die Proben ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet, eine Vernichtung kann auf gesonderten Auftrag auch schon früher erfolgen.

Dr. rer. nat.
U. Küpper

Leitung Forensische Toxikologie