Gemäß geltender Richtlinien zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration für forensische Zwecke werden zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts zwei unterschiedliche und voneinander unabhängig durchgeführte Messmethoden eingesetzt, und jeweils in Doppelbestimmung ausgeführt. Die gerichtsverwertbare Blutalkoholkonzentration ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der so erhobenen 4 Einzelwerte. Das Labor ist für das Verfahren „Blutalkoholbestimmung“ gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Dies schließt eine vollständige Validierung der im hiesigen Labor verwendeten Methoden zur Blutalkoholanalytik sowie eine konstant erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen der GTFCh (Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie) ein.

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BAK Richtlinien – Blutalkohol

Mai 2011

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BAK Richtlinien – Blutalkohol

Aktualisierung 2020

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Dr. rer. nat.
U. Küpper

Leitung Forensische Toxikologie