Das Untersuchungsspektrum kann erweitert werden, um neben den klassischen Missbrauchsdrogen auch andere berauschende Mittel sowie Medikamente bzw. allgemein Stoffe mit toxischem Potential zu erfassen. Das Spektrum der in Frage kommenden Substanzen umfasst in diesem Fall mehrere hundert bis tausend Verbindungen, welche sich durch höchst unterschiedliche chemisch-physikalische Eigenschaften auszeichnen.

Eine möglichst universelle Erfassung dieser Substanzen erfordert daher eine überaus umfangreiche und mehrschrittige Analytik:

In unserem Labor kommen für derartige Fragestellungen initial verschiedene, einander ergänzende und gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditierte Screening-Untersuchungen (Immunchemisches Screening, GC/MS-Screening, HPLC/DAD-Screening) sowie anschließend hochspezifische, quantitative Bestätigungsverfahren mittels GC/MS- bzw. HPLC/DAD-Technik zur Anwendung. Alle Untersuchungen werden nach den Richtlinien der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Untersuchungen durchgeführt. Für die wichtigsten Substanzgruppen (u.a. Benzodiazepine, tricyclische und andere Antidepressiva, Antiepileptika, Barbiturate, nicht-opioide Schmerzmittel etc.) liegen darüber hinaus validierte und gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditierte Methoden vor, deren forensische Eignung durch eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an verfügbaren GTFCh-Ringversuchen fortlaufend bestätigt wird. Das analytische Spektrum wird konstant erweitert, die genannten Verfahren sind daher nur beispielhaft.

Sonderfall K.O.-Mittel

Die Untersuchung auf K.O.-Mittel ist als Sonderfall der „General-Unknown-Untersuchung“ zu verstehen, da sich grundsätzlich eine Vielzahl zentral wirksamer Mittel als „K.O.-Mittel“ eignet: das in der Presse und der öffentlichen Wahrnehmung stark repräsentierte GHB (γ-Hydroxybuttersäure, „Liquid Ecstasy“; Analytik im hiesigen Labor gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditiert) stellt dabei nur eine von vielen möglichen Verbindungen mit entsprechendem Potential dar. In Fällen vermuteter K.O.-Mittelbeibringung müssen die asservierten Proben daher umfassend im Sinne eines „General-Unknown-Screenings“ analysiert werden – eine Untersuchung allein auf GHB ist der Komplexität der Fragestellung nicht angepasst.

pdf Cover
GTFCh Richtlinien
PDF-Dokument, 475 kBLaden