Allgemeine Informationen

Abstammungsgutachten (Vaterschaftstests) im Institut für Rechtsmedizin Essen werden unter Beachtung der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetische Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG des Rober-Koch-Instituts vom 26.07.2012 von anerkannten Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung erstellt.

Das Gutachten umfasst die Analyse von mindestens fünfzehn DNA-Systemen (short tandem repeats, STRs), die eine verlässliche Aussage über die Verwandschaftsverhältnisse erlauben. Als Ergebnis wird eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,999% erreicht, die dem Prädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“ entspricht, oder es kann ein sicherer Ausschluss von der Vaterschaft nachgewiesen werden.

Die Probenabnahme erfolgt üblicherweise im Institut für Rechtsmedizin mit eindeutiger Identitätssicherung (Kopie des Ausweises / der Geburtsurkunde; Foto bei der Probenabnahme selbst). Die Aufklärung kann in Deutsch oder Englisch erfolgen. Eine Probenabnahme im Ausland kann auch problemlos über die deutschen Botschaften im Ausland organisiert werden.

Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden in Essen, Mülheim, Duisburg, Oberhausen, Bochum, Gelsenkirchen, Wuppertal, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf und anderen.

Abstammungsgutachten können als Vater-Mutter-Kind-Gutachten, als Vater-Kind-Gutachten, als Mutter-Kind-Gutachten oder – bei speziellen Fragestellungen – auch mit mehreren Verwandten erstellt werden.

Prof. Dr. rer. nat.
Micaela Poetsch

Stv. Institutsleitung
Leiterin Forensische Genetik
Fachabstammungsgutachter DGAB

Kosten

Vater-Mutter-Kind-Gutachten328,- EUR 
Vater-Kind-Gutachten259,- EUR 
Mutter-Kind-Gutachten259,- EUR 
Gutachten mit mehreren VerwandtenPreise auf Anfrage 
Zzgl. Probenabnahmekosten bei Fremdabnahme