Anwendungsgebiete einer Abstammungsuntersuchung

Am Institut für Rechtsmedizin bieten wir Privatpersonen die Möglichkeit, die eigenen Familienverhältnisse mittels DNA-Analyse zu klären. Prinzipiell hat jede Privatperson das Recht dazu, einen Vaterschafts- oder Mutterschaftstest durchführen zu lassen. Grundlegende Voraussetzung ist nach dem deutschen Gendiagnostikgesetz aber die Zustimmung aller Beteiligten. Das bedeutet, dass das schriftliche Einverständnis

  • der Mutter (wenn sie das Sorgerecht bei minderjährigen Kindern hat) und
  • des Vaters sowie
  • des Kindes (wenn volljährig) vorliegen muss.

Heimliche Tests sind illegal und werden in unserem Institut nicht durchgeführt.

Unsere Gutachten sind vor Gericht zulässig und werden auch von Jugendämtern und Ausländerbehörden in ganz Deutschland anerkannt. Bei rechtlichen Angelegenheiten arbeiten wir eng mit verschiedenen Behörden und Ämtern in Deutschland zusammen. Ist eine Probenabnahme im Ausland notwendig, nutzen wir unsere Verbindungen zu den Deutschen Botschaften, zum IOM, sowie zu Ärzt*innen und Flüchtlingshilfen in den jeweiligen Ländern.

Termine

Alle Gutachten werden von unserer anerkannten Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung Frau Prof. Dr. rer. nat. Micaela Poetsch erstellt. Als Leiterin der Abteilung für Forensische Genetik und als Fachabstammungsgutachterin DGAB verfügt Sie über eine umfassende Expertise in der genetischen Abstammungsuntersuchung.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld über den Ablauf der Untersuchung – auch in englischer Sprache.

Jetzt Termin vereinbaren:

Nächste Termine im Eingangsgebäude des Uniklinikums:

  • Dienstag, der 26.11.2024
  • Dienstag, der 17.12.2024
  • Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0201 723 3623, wenn Sie am Termin teilnehmen möchten.

Darüber hinaus können zeitlich flexibel Termine an unserem Standort an der Ruhrlandklinik ebenfalls telefonisch oder per Email vereinbart werden.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!

Prof. Dr. rer. nat.
Micaela Poetsch

Sachverständige für Abstammungsbegutachtung Fachabstammungsgutachter DGAB

Direkte Terminabsprache unter Telefon-Nummer:

Tel: 0201 723 3623

Sekretariat:
Tel: 0201 723 3600
Fax: 0201 723 5940

Das Institut für Rechtsmedizin befindet sich während der Bauphase des Neubaus in einem Containergebäude an der Ruhrlandklinik, Tüschener Weg 40, 45239 Essen.

Further information in English can be found here:

Preise für die Abstammungsbegutachtung

Ein bei Gericht und Behörden anerkannter Test zur Klärung der biologischen Abstammung kostet im Institut für Rechtsmedizin Essen:

  • 259,00 € für 2 Personen
  • 69,00 € für jede weitere Person

Die angegebenen Preise beinhalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn die Probenabnahme nicht im Institut für Rechtsmedizin erfolgt, können weitere Kosten entstehen. Auch bei einem komplexen Abstammungsgutachten können höhere Kosten entstehen.

DNA-Vaterschaftstest

Das Vaterschaftsgutachten dient der Bestimmung des biologischen Vaters eines Kindes. Das Verfahren kann als Vater-Kind-Gutachten oder mit der zusätzlichen Einbeziehung der Mutter durchgeführt werden. Letztere Möglichkeit erhöht die Aussagekraft des Gutachtens.

Als Ergebnis wird eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9 % erreicht, die dem Prädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“ entspricht. Andernfalls kann ein sicherer Ausschluss der Vaterschaft nachgewiesen werden.

DNA-Mutterschaftstest

Ein Gutachten zur Bestimmung der biologischen Mutter wird mit der Probe von Mutter und einem oder mehreren Kindern durchgeführt.

Das Ergebnis weist entweder eine Mutterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9 % auf, was dem Prädikat „Mutterschaft praktisch erwiesen“ entspricht. Oder die Mutterschaft kann sicher ausgeschlossen werden.

Geschwister- und Halbgeschwistertest

Die DNA-Analyse bietet auch die Möglichkeit zur Bestimmung weiterer Verwandtschaftsverhältnisse. Wie etwa die Frage nach einem oder zwei gemeinsamen Elternteilen.

Analysen zur Geschwisterschaft oder Halbgeschwisterschaft sind nicht so aussagekräftig wie Vater- oder Mutterschaftsgutachten. Trotzdem liefern sie in den meisten Fällen eine eindeutige Aussage zur Beantwortung der vorgegebenen Fragestellung.

Komplexe Abstammungsuntersuchung

Dieses Gutachten wird empfohlen, wenn die Verwandtschaft zu potenziellen Tanten oder Onkel sowie Cousinen oder Cousins festgestellt werden soll.

Sprechen Sie uns gerne an, um ggf. individuell zu besprechen, was für ein Abstammungsgutachten erstellt werden soll.

Kriterien unserer Abstammungsgutachten

Am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Essen arbeiten wir streng nach den Richtlinien der Gendiagnostikkommission vom 26.07.2012. Folgende Kriterien ergeben sich u.a. daraus:

Probenabnahme

Standardmäßig werden zur Erstellung eines Abstammungsgutachtens oder eines Identitätsgutachtens Mundschleimhautproben verwendet. Diese können gefahrlos und schmerzlos abgenommen werden können – auch schon bei ganz kleinen Kindern. Auf besonderen Wunsch kann das Gutachten mit Blutproben erstellt werden.

Zur Probenabnahme stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Probenabnahme im Institut für Rechtsmedizin Essen
  • Probenabnahme in einem Gesundheitsamt in Ihrer Nähe bzw. bei der zuständigen Deutschen Botschaft
  • Probenabnahme beim Arzt Ihres Vertrauens

Damit wir eine Probe bearbeiten können, die außerhalb unseres Instituts abgenommen wurde, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Die abnehmende Stelle muss dazu bereit sein, eine Identitätssicherung durchzuführen, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben und wenn möglich ein Foto der Abnahme anzufertigen (für die Verwendung bei der Ausländerbehörde ist das Foto zwingend vorgeschrieben).
  2. Sie teilen uns die Adresse der Abnahmestelle mit, damit wir entsprechendes Abnahmematerial und Formulare direkt dorthin senden können. Ein Versand über die Auftraggeber ist nicht möglich.

Beachten Sie bitte, dass eine Abnahme an einer externen Stelle meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese können Sie bei der gewünschten Abnahmestelle erfragen.

Bitte bringen Sie bei der Probenabnahme Ihren Personalausweis oder Pass, sowie einen Ausweis oder die Geburtsurkunde des Kindes mit.