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Allgemeine Informationen
Abstammungsgutachten im Institut für Rechtsmedizin Essen werden unter Beachtung der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetische Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG des Rober-Koch-Instituts vom 26.07.2012 von anerkannten Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung erstellt.
Das Gutachten umfasst die Analyse von mindestens fünfzehn DNA-Systemen (short tandem repeats, STRs), die eine verlässliche Aussage über die Verwandtschaftsverhältnisse erlauben. Als Ergebnis wird eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,999% erreicht, die dem Prädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“ entspricht, oder es kann ein sicherer Ausschluss von der Vaterschaft nachgewiesen werden.
Selbstverständlich werden alle Gutachten nur mit Identitätssicherung und – im Falle eines Ausschlusses von der Vaterschaft – mit Doppelbestimmungen durchgeführt.
Komplexe Abstammungsbegutachtungen
Für komplexe Abstammungsbegutachtungen, wie z.B. Geschwister- und Halbgeschwistergutachten empfehlen wir die zusätzliche Analyse von X- oder Y-chromosomalen STRs. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welche Verwandte sinnvollerweise in die Analyse mit einbezogen werden sollten.
Prof. Dr. rer. nat.
Micaela Poetsch
Unsere Preise – Abrechnung nach JVEG
Analyse von 20-24 autosomalen STRs | ||
einschließlich biostatistischer Berechnung | pro Person | 120,- EUR |
Analyse von 20-24 autosomalen STRs | ||
und X- oder Y-chromosomalen STRs | ||
einschließlich biostatistischer Berechnung | pro Person | 230,- EUR |
zweite Extraktion und Amplifikation | ||
(Doppelbestimmung im Ausschlussfall) | pro Person | 100,- EUR |
Gutachtenerstellung einschließlich | ||
Kopien und Porto | pauschal | 120,- EUR |
Zzgl. Probenabnahmekosten bei Fremdabnahme | ||
Zzgl. Mehrwertsteuer |